Steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung nicht infrage stellen – richtige Rahmenbedingungen setzen
Die Bundesregierung hat sich in Sachen Klimaschutz und Energiewende hohe Ziele gesetzt, die im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) durch das Kabinett beschlossen wurden. Die Verbände und Institutionen der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ unterstützen diesen Plan. Wesentlicher Punkt ist die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Der von der Bundesregierung damit in Gang gesetzte neue Anlauf zur steuerlichen Förderung von Sanierungsmaßnahmen ist allerdings erneut an der Länderkammer gescheitert. Erstens ist die Gegenfinanzierung der Maßnahme aus der bisherigen steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen abgelehnt worden. Zweitens wurde darauf verwiesen, dass eine steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen so dotiert sein muss, dass sie auch überzeugend zu Investitionen motiviert.
Die Bundesregierung hat nach der Ablehnung einen Teil der vom Bund eingeplanten Mittel für die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen in ein neues „Anreizprogramm Energieeffizienz“ umgewidmet. Das am 05.Mai 2015 vorgestellte Anreizprogramm ist aber durch eine einseitige Förderausrichtung und das geringe Fördervolumen nicht dazu geeignet, spürbare Impulse zur Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebereich zu setzen. Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, bleibt eine steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen daher dringend angeraten. Die Bundesregierung und die Länder sollten gemeinsam zu einer Lösung kommen.
Das gesamte Positionspapier finden Sie rechts im Download als pdf.