G7 funktioniert nicht ohne Gebäudesanierung: 4 Punkte für mehr Energieeinsparung
Dafür müssen Bund und Länder deutlich mehr investieren, entschlossener handeln und auch neue Wege gehen. Das fordern rund 30 Verbände und Organisationen der Planer, Bau- und Immobilienwirtschaft in einem Positionspapier, das sie heute in Berlin vorgestellt haben. Zusammengeschlossen haben sich die Branchenvertreter in der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, der auch die Bau- und Umwelt-Gewerkschaft IG BAU angehört.
Das politische Leitpapier mit dem Titel „Förderung der energetischen Gebäude-sanierung“ bekräftigt die Schlüsselrolle, die das CO2-Sanieren von bestehenden Wohn- und Wirtschaftsgebäuden für das Erreichen der Klimaschutz-Ziele hat: „Dabei ist es notwendig, sich wesentlich stärker auf den Gebäudebestand zu konzentrieren, als ständig die ‚energetische Sparlatte‘ für Neubauten immer höher und höher zu legen“, sagt Dr. Ronald Rast. Die wirklichen Energieeinspar-Ressourcen würden durch die völlig unzureichende Sanierung der Altbauten regelrecht verschenkt. „Selbst wenn in den nächsten Jahren 250.000 Wohnungen pro Jahr neu gebaut werden, bedeutet dies – gemessen am gesamten Wohnungsbestand in Deutschland – eine Neubaurate von gerade einmal 0,62 Prozent. Rein rechnerisch wäre Deutschland dann erst frühestens in 160 Jahren am Energiesparziel für den Gebäudebestand“, so Rast. „Natürlich kann die energetische Sanierung der Bestandsgebäude nicht per erneuter Novellierung der Energieeinsparverordnung erzwungen werden. Nein – das muss durch wirklich motivierende Anreize auf dem Weg der Förderung erfolgen.“
Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ richtet daher jetzt vier zentrale Forderungen an Bund und Länder. Beide müssten gemeinsam Initiativen ergreifen und Sanierungen deutlich stärker unterstützen. Bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung sei es wichtig, alle zu erreichen – Hauseigentümer, die ihre Immobile selbst nutzen, private und institutionelle Vermieter genauso wie Mieter, Berufstätige genauso wie Senioren.
Konkret spricht sich das Aktionsbündnis für diese Punkte aus:
- Das Instrument „Steuer“: 30,5 Millionen Wohnungen – und damit mehr als drei Viertel des gesamten deutschen Wohnungsbestandes – sind in der Hand von Haus- und Wohnungseigentümern, die diese selbst nutzen oder privat vermieten. Von diesen Eigentümern wiederum stehen rund zwei Drittel im Arbeitsprozess. Das bedeutet: Neue, spürbare steuerliche Anreize garantieren hier den effektivsten Sanierungsanreiz.
- Das Instrument „KfW-Zuschuss“: Ein direkter Finanzzuschuss kann besonders attraktiv sein – insbesondere für ältere Haus- und Wohnungseigentümer, die von steuerlichen Anreizen nicht mehr profitieren. Gerade Menschen, die nicht die vollen Sanierungskosten investieren wollen und auch nicht bereit oder in der Lage sind, im Alter noch einen Kredit aufzunehmen, sollen durch finanzielle Zuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung motiviert werden. Hierzu muss das KfW-Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung allerdings auf mindestens 3 Milliarden Euro pro Jahr aufgestockt und auf Dauer festgeschrieben werden. „Wer sanieren will, braucht die Gewissheit, dass der Fördertopf nicht plötzlich leer ist – dass ihm das Geld, das er vom Staat bekommt, nicht wegläuft. Die Förderung selbst muss möglichst einfach und transparent sein“, so der Koordinator der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Die Zuschuss-Variante muss alternativ zu besseren steuerlichen Anreizen angeboten werden. Beide Fördermaßnahmen sind notwendig.
- Instrument „Doppel-Sanierung“: Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ spricht sich für eine Kopplung von energetischer und altersgerechter Gebäudesanierung aus. Hierzu müssen die Förderprogramme der KfW kombinierbar gemacht werden. „Eine ‚Schubladen-Förderung‘ darf es nicht geben: hier altersgerecht, da energetisch. Es ist meistens wirtschaftlicher und sinnvoll, Häuser und Wohnungen in einem Rutsch und komplett zu sanieren“, sagt Ronald Rast. Bei der altersgerechten Sanierung gibt es ebenfalls einen enormen Nachholbedarf. Hier muss der Bund die KfW-Mittel auf mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr aufstocken und diese ebenfalls für die kommenden Jahre verlässlich zur Verfügung stellen.
- Instrument „Abriss und Neubau“: Wenn bei einem bereits leergezogenen Altbau, der das Ortsbild nicht prägt oder gar unter Denkmalschutz steht, die energetische und altersgerechte Sanierung wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht, sollen ein Abriss und der anschließende Neubau an gleicher Stelle genauso behandelt werden wie eine Vollsanierung. Hier muss die KfW-Förderung angepasst werden. Zudem müssen bürokratische Hürden im Baurecht verschwinden. Es ist dafür lediglich notwendig, den Ersatzneubau mit der Vollsanierung in der Förderung und der Baugesetzgebung gleichzustellen.